Rabattaktion der DB Fernverkehr AG + LahnStar

Ab 1. Februar vergünstigte Konditionen zum Umstieg von Fernverkehr zum ÖPNV

Ab dem 1. Februar gibt es einen neuen Verkehrsservice in Limburg. Der ICE und der LahnStar gehen eine Liaison ein. Wer den ICE mit einem Bahn-Ticket nutzt, kann bei Ankunft in Limburg-Süd in den LahnStar umsteigen und das On-Demand-Angebot der Stadtlinie zu vergünstigten Konditionen nutzen. Umgekehrt ist der Umstieg natürlich auch möglich, vom LahnStar in den ICE.

Ohne ein ÖPNV-Ticket des RMV kostet eine Fahrt mit dem LahnStar 3,70 Euro, davon übernimmt der DB Fernverkehr bis zu 1,50 Euro. Umsteigende Fahrgäste zahlen somit nur noch 2,20 Euro und wenn sie ein ÖPNV-Ticket besitzen, ist die Fahrt im LahnStar sogar kostenfrei.​

Hier geht es zur Pressemitteilung.

Aktionsbedingungen

Eine Teilnahme an der Rabattaktion ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Aktionsbedingungen möglich. Durch Inanspruchnahme des Rabatts (Aktivierung des Schiebereglers im Fahrgastprofil innerhalb der RMV On-Demand App erkennt der Fahrgast diese Aktionsbedingungen an.

§1 Veranstalter; Allgemeines

(1)          Veranstalter der Rabattaktion sind die DB Fernverkehr AG, Europa-Allee 78-84, 60486 Frankfurt am Main (DB) und die Stadtlinienverkehr Limburg an der Lahn, Bahnhofsplatz 2, 65549 Limburg a. d. Lahn, im Folgenden gemeinsam „Veranstalter“.

(2)          Zusätzlich zu diesen Aktionsbedingungen gelten die Beförderungsbedingungen und die Bedingungen für den Verkauf von Fahrkarten der Stadtlinie Limburg an der Lahn für die Nutzung des LahnStars.

(3)          Die Veranstalter behalten sich vor, diese Aktionsbedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern.

§ 2 Inhalt der Rabattaktion

(1)          Die Veranstalter gewähren Inhabern eines DB-Fernverkehrstickets (§ 3) im Aktionszeitraum (§ 4) einen Rabatt in Höhe von maximal 1,50 Euro je On-Demand-Fahrt mit dem LahnStar von oder zum Bahnhof Limburg Süd. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Rabatts ist die Buchung einer entsprechenden On-Demand-Fahrt mit dem LahnStar über die RMV On-Demand App.

(2)          Der Rabatt wird nur auf LahnStar On-Demand-Fahrten mit Start oder Ziel Limburg Süd gewährt. Hierzu muss die entsprechende Haltestelle entweder als Start- oder Zielpunkt in der RMV On-Demand App bei der Buchung festgelegt sein.

Virtuelle Haltestelle:

Limburg Süd (ICE)
50.38221, 8.095523

(3)          Der gewährte Rabatt beträgt je berechtigten Inhaber eines DB-Fernverkehrstickets und je On-Demand-Fahrt mit dem LahnStar maximal 1,50 Euro. Die Maximalgrenze, auf die der Fahrpreis für die On-Demand-Fahrt mit dem LahnStar ermäßigt werden kann, beträgt 0 €. Ein Anspruch auf Erstattung eines etwaigen darüberhinausgehenden Rabatts besteht nicht.

(4)          Eine Barauszahlung des Rabatts ist ausgeschlossen.

(5)          Ein Umtausch des Rabatts ist ausgeschlossen. Wird eine gebuchte On-Demand-Fahrt innerhalb des Stornierungszeitrahmens des LahnStars storniert, verfällt der Anspruch auf den Rabatt für die gebuchte Fahrt.

§ 3 Berechtigung; Inanspruchnahme

(1)          Die Rabattaktion kann nur von berechtigten Inhabern eines DB-Fernverkehrstickets in Anspruch genommen werden. Berechtigte Inhaber eines DB-Fernverkehrstickets sind alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt und Inhaber eines nachfolgend aufgeführten DB Fernverkehrstickets (1. und 2. Klasse) sind, welches für den Tag, an dem der Rabatt für die On-Demand-Fahrt in Anspruch genommen wird, gültig ist und Start oder Ziel Limburg Süd aufweist:

Super Sparpreis Young
Sparpreis Young
Super Sparpreis
Sparpreis
FlexPreis
Bahncard 100
Super Sparpreis Gruppe
Sparpreis Gruppe
ICE-, IC-, EC-Wochen-, Monats- & Jahreskarten (Ausgenommen IC/EC-Aufpreis zu Verbundzeitkarten)

(2)          Die Nutzung des Rabatts kann einmalig je berechtigtem DB-Fernverkehrsticket in Anspruch genommen werden. Fernverkehrszeitkarten können den Rabatt einmalig je Tag in Anspruch nehmen.

(3)          Berechtigte Inhaber eines DB-Fernverkehrstickets können den Rabatt durch Aktivierung des Schiebereglers im Fahrgastprofil innerhalb der RMV On-Demand App in Anspruch nehmen.

(4)          Ein berechtigter Inhaber eines DB-Fernverkehrstickets kann den Rabatt in der RMV On-Demand App auch für mehrere Personen in Anspruch nehmen, sofern es sich auch bei den anderen Personen um berechtigte Inhaber eines DB-Fernverkehrstickets im Sinne von Absatz 1 handelt und diese ebenfalls an der On-Demand-Fahrt mit dem LahnStar mit Start oder Ziel Limburg Süd teilnehmen.

§ 4 Aktionszeitraum

(1)          Die Rabattaktion gilt vom 01.02.2023 bis zum 31.01.2024 Die Veranstalter behalten sich ausdrücklich vor, die Aktion zu Zwecken der Marktforschung über diesen Zeitraum hinaus zu verlängern.

(2)          Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die Rabattaktion jederzeit ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden bzw. zu ändern oder zu modifizieren. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Weiterhin behalten sich die Veranstalter das Recht vor, die Rabattaktion jederzeit einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen bzw. einzelne Fahrgäste von der Rabattaktion auszuschließen, wenn ein versuchter Missbrauch oder Manipulation festgestellt wird.

§ 5 Kombination mit anderen Aktionen des LahnStars

(1)          Die Rabattaktion kann mit der Inanspruchnahme einer ÖPNV-Vergünstigung kombiniert werden. Hierzu wird zusätzlich ein gültiges ÖPNV-Ticket benötigt. Eine Kombination der Rabattaktion mit weiteren Aktionsangeboten des LahnStars ist ausgeschlossen.

§ 6 Kontrollen

Die Veranstalter behalten sich vor, jederzeit Kontrollen bei On-Demand-Fahrten mit dem LahnStar durchzuführen. Der Fahrgast muss die entsprechenden Fahrtberechtigungen mit sich führen und bei Aufforderung vorzeigen. Hierzu gehört das gültige und zur Inanspruchnahme des Rabatts berechtigende DB-Fernverkehrsticket (§ 3), die LahnStar Fahrberechtigung und ggf. das gültige ÖPNV-Ticket.

§ 7 Haftung bei Verspätung

(1)          Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für verpasste Züge oder On-Demand Shuttles. Der Fahrgast muss seine Reise so planen und antreten, dass genug Zeit für Umstiege und/oder Laufwege zwischen Shuttle und Zug bleibt. Auch bei Verspätungen von On-Demand Shuttles und Zügen übernehmen die Veranstalter keine Verantwortung und Haftung.

(2)          Die Veranstalter haften nur für Schäden, welche von ihnen oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit, für diese haften die Veranstalter unbegrenzt.

(3)          Die voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o. ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Service, durch unrichtige Inhalte, Verlust bzw. Löschung von Daten oder durch Viren bzw. Schadsoftware entstehen.

§ 8 Fragen und Beanstandungen

(1)          Fragen und Beanstandungen im Zusammenhang mit dieser Rabattaktion sind an die Veranstalter zu richten, per E-Mail an ed.grubmil.tdats@ratsnhal (Betreff: Rabattaktion LahnStar).

§ 9 Sonstiges

(1)          Diese Rabattaktion unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2)          Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Bestimmung.

(3)          Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Stand: 18. August 2023